Gemeindeversammlung. Beschlüsse.
Das Protokoll liegt im provisorischen Gemeindehaus (DOP), Zentrale Dienste (1. Obergeschoss, rechts) zur Einsicht auf. Gegen die obengenannten Beschlüsse kann in Stimmrechtssachen innert 5 Tagen, vom Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs gemäss § 151a des Gemeindegesetzes sowie wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, ebenfalls vom Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Gemeindebeschwerde gemäss § 151 des Gemeindegesetzes erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- und/oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist an den Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, zu richten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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