Friedensrichteramt
Amtslokal Gemeindehaus Dorfstrasse 100 8706 Meilen Öffnungszeiten Besprechungen mit dem Friedensrichter sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. Auskünfte, Beratungen, Audienzen Der Friedensrichter ist Ansprechperson für Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren usw. betreffen. Eine vorgängige Terminabsprache ist unbedingt erforderlich. Hauptaufgaben 1. Schlichtungsverfahren Der Friedensrichter führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
2. Prozessverhandlungen Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus. Seit der Inkraftsetzung der neuen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit Fr. 2'000.- entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.- kann er den Parteien zudem neu einen Urteilsvor-schlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
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