Der Rechnungsprüfungskommission (RPK) werden Voranschläge und Rechnungen sowie alle Anträge der Gemeindebehörden von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung und die Stimmberechtigten an der Urne zum Bericht und Antrag unterbreitet. Die RPK kann den Verwaltungsbehörden keine Weisungen erteilen, sondern muss sich auf Empfehlungen beschränken.

Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Der Präsident und die weiteren sechs Mitglieder werden an der Urne gewählt.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt