Die Grundsteuerbehörde besorgt die ihr durch die kantonale Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben wie Festsetzung der Grundsteuern, den Erlass von Staats- und Gemeindesteuern, die Aufsicht über den Steuerbezug sowie die Prüfung der Steuerbezugsregister und -abrechnungen.

Die Grundsteuerbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Die Finanzvorsteherschaft hat das Präsidium inne. Der Gemeinderat wählt vier weitere Fachleute als Mitglieder.

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