Die Landschaftskommission übt in eigener Kompetenz die Aufsicht über das Jagdwesen und die gemeindeeigenen, landwirtschaftlich genutzten Grundstücke aus, wählt den Ackerbaustellenleiter und ist zuständig für die Flurpolizei und die Schädlingsbekämpfung. Zuhanden des Gemeinderats oder einer anderen Verwaltungsbehörde begutachtet sie Geschäfte wie die Verpachtung und den Unterhalt aller gemeindeeigenen, landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, alle hoch- und tiefbaulichen Massnahmen ausserhalb der Bauzonen, sofern sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Interesse sind und alle Massnahmen in Bezug auf die Flurwege ausserhalb der Bauzonen.

Die Landschaftskommission besteht aus dem Ressortvorsteher Gesellschaft (Vorsitz) und fünf weiteren, vom Gemeinderat bestimmten Mitgliedern.

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