In den Aufgabenbereich des Finanzausschusses fallen alle Finanzangelegenheiten, sowie der Liegenschaftenhandel nicht überbauter Grundstücke und Hilfsaktionen.

Der Finanzausschuss besteht aus dem Finanzvorsteher (Vorsitz), dem Gemeindepräsident und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

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