In ihren Geschäftsbereich fallen Planung, Projektierung und Ausführung im Hoch- und Tiefbauwesen, die Erteilung von baurechtlichen Bewilligungen und Kontrolle des Vollzugs, die Aufsicht über den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Strassen, Wege, Gewässer, Garten-, Abwasserentsorgungs- und Hafenanlagen. Die Durchführung der Richt- und Nutzungsplanung mit Schwerpunkt Bauordnung und Zonenplan, Quartierplänen, Baulinien und Verkehrsplanung und die Ahndung baupolizeilicher Übertretungen, die Aufsicht über die amtliche und technische Vermessung, das Land-Informations-System LIS sowie alle übrigen mit dem Bauwesen zusammenhängenden Aufgaben gehören ebenfalls zum Geschäftsbereich der Baubehörde.

Die Baubehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Von Amtes wegen nehmen die Ressortvorsteher Hochbau und Raumplanung, Liegenschaften und Sport sowie Tiefbau und Infrastruktur Einsitz in die Baubehörde. Der Gemeinderat wählt zwei weitere Mitglieder. Der Vorsitz wird durch den Hochbauvorstand geführt.

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